Die Bundesregierung hat mit ihrer Wachstumsinitiative das Ziel, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten im Rahmen der Modernisierung hin zur E-Mobilität zu unterstützen. Durch steuerliche Anreize für dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge soll die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter gesteigert werden. Gleichzeitig soll der Standort gezielt gestärkt werden.

Wie werden E-Dienstwagen konkret gefördert?

Unternehmen sollen die Investitionskosten für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge künftig schneller steuerlich absetzen können. Dafür wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt, die es ermöglicht, die Anschaffungskosten über sechs Jahre hinweg abzuschreiben – beginnend mit einem Abschreibungssatz von 40 Prozent. Dies schafft zusätzliche Liquidität für die Unternehmen. Die Regelung ist befristet und gilt für Anschaffungen zwischen Juli 2024 und Dezember 2028.

Darüber hinaus wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge ausgeweitet. Konkret bedeutet das, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, diesen Vorteil zu einem vergünstigten Steuersatz versteuern. Bisher galt dies nur für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 70.000 Euro. Diese Grenze wird nun auf 95.000 Euro angehoben und gilt für Fahrzeuge, die ab Juli 2024 angeschafft werden.

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