Grundsteuerreform: Seit Juli können Sie als Eigentümer Ihre Erklärungen abgeben

Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht nun einen weiteren Schritt voran. Immobilien Eigentümer haben nun zwischen Juli und Oktober 2022 Zeit, ihre Erklärung zu reformierten Grundsteuer abzugeben. Die entsprechende Aufforderung hierzu hat das Bundesfinanzministerium im März 2022 bereits veröffentlicht.

In der neuen Grund Steuererklärung werden nun unter anderem Angaben zur Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung und Flurstück) abgefragt. Weitere Angaben sind Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und ggf. Grundstück- oder Gebäudeart sowie das Baujahr.

Die Angaben hierzu können grundsätzlich aus dem Kaufvertrag, dem Grundbuchauszug, den Mietverträgen und bei – Wohnungseigentum – aus der Teilungserklärung entnommen werden. Etwas aufwendiger sind die Daten der Bodenrichtwert. Jedoch lassen diese sich aus dem internetbasierten Informationssystem BORIS entnehmen.

Bedauerlicherweise sieht die Finanzverwaltung ausschließlich die digitale (elektronische) Abgabe per Elster vor. Insofern wird es für einige Grundbesitzer, die sich erfahrungsgemäß mit der digitalen Abgabe von Steuererklärung schwertun, ein erhebliches Hindernis zur Abgabe der Grund Steuererklärung. Jedoch hat auch die Finanzverwaltung Erbarmen. Soweit die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist, kann auch das Finanzamt ausnahmsweise die Abgabe in Papierform ermöglichen. Bei der Abgabe stehen wir Ihnen als Steuerberater jedoch jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Insofern bitten wir Sie uns anzusprechen.

Aus den von Ihnen gemachten Angaben zur Grund Steuererklärung wird von den Finanzämtern ein sogenannter Grundsteuer wird berechnet. Halten die Grundbesitzer vom Amt später einen Bescheid über den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag, ist zusätzlich einmal noch nichts zu veranlassen. Diese Mitteilung dient ausschließlich erst einmal nur ihrer Information. Erst danach wenden die Städte und Gemeinden auf den angewiesenen Betrag ihren individuellen Hebesatz an und berechnen dann die darauf zu entrichtende Steuer. Schlussendlich werden Eigentümer aber erst im Jahre 2025 erfahren, was die Grundsteuerreform schlussendlich für jeden einzelnen bedeutet, denn erst dann werden von den Städten und Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide mit Zahlungsaufforderung verschickt.

Noch nicht geklärt ist, wie mit den Informationen der Finanzämter umzugehen ist. Grundsätzlich stellen diese Grundlagenbescheide dar, aufgrund denen die Städte und Gemeinden ihren eigenen Hebesatz anwenden. Sollte nun im Jahre 2025 festgestellt werden, dass die Berechnung fehlerhaft war, ist ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zwar möglich, allerdings muss verfahrensrechtlich der jeweilige Grundlagenbescheide angefochten werden. Insofern ist noch einiges Ungemach im Rahmen der Grundsteuer zu erwarten.

Warum eigentlich das Ganze? Die Reform der Grundsteuer ist erforderlich geworden, da das Bundesverfassungsgericht im April 2018 das bisherige Bemessungsverfahren für verfassungswidrig erklärt hat. Es stellt umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundbesitz fest. Ob nun die Neubewertung der Grundstücke zu einem gerechteren und günstigeren Aufkommen der Grundsteuer führt, bleibt fraglich.

Sollten wir Ihnen mit der Erstellung der Grund Steuererklärung behilflich sein, so sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen jederzeit und liebend gern weiter.

Ihr Kontakt:

F.E.L.S Steuerberater Rechtsanwälte GbR
Löhestraße 11, 95444 Bayreuth

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